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Satzung

Stoppt die Raubvogelplage in Europa

Tip­pler Club Deutschland

Gegrün­det 2008

§1   Name und Sitz

Der Tip­pler Club Deutsch­land (TCD) wurde am Sam­stag, den 25.10.08 gegrün­det und hat seinen Sitz jew­eils am Wohnort des Vorsitzenden.

 

§2   Zweck und Aufgaben

Zweck des Vere­ins ist die Förderung des Englis­chen Flugtip­plers im Sinne der Züchter aus dem Mut­ter­land. Zum Gelin­gen dieser Auf­gabe wid­met sich der Verein insbesondere:

  1. Der all­ge­meinen Beratung und Betreu­ung der Mit­glieder und der Veröf­fentlichung einer eige­nen Home­page (www.tippler-club-deutschland.de)
  2. Dem Durch­führen von vere­insin­ter­nen Wettflügen.
  3. Der Teil­nahme an inter­na­tionalen Vergleichsflügen.
  4. Der Beschaf­fung und Verteilung von clubeige­nen TCD-Fußringen.

 

§3   Mit­glied­schaft

  1. Mit­glied kann jede natür­liche oder juris­tis­che Per­son ab 16 Jahren werden.
  2. Vom Vor­stand kön­nen Mit­glieder zu Ehren­mit­gliedern ernannt wer­den, die sich im TCD durch beson­dere Ver­di­en­ste aus­geze­ich­net haben.
  3. Der Erwerb der Mit­glied­schaft setzt eine schriftliche Beitrittserk­lärung voraus.
  4. Über die Auf­nahme entschei­det der Vor­stand. Die Ablehnung eines Antrages bedarf keiner Begründung.
  5. Die Mit­glieder haben Beiträge nach Maß­gabe der Beschlussfas­sung  durch die Jahre­shauptver­samm­lung zu zahlen. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.
  6. Ein Erlöschen der Mit­glied­schaft erfolg durch:

    • dem vom Mit­glied schriftlich erk­lärten Aus­tritt zum Ende des Kalen­der­jahres unter Ein­hal­tung einer Kündi­gungs­frist von einem Monat.
    • den Tod des Mitgliedes.
    • die Auflö­sung des Clubs.
    • Auss­chluss aus dem TCD unter fol­gen­den Gesichtspunkten:
    • Die Beiträge wur­den auch nach einer schriftlichen Mah­nung  nicht gezahlt.
    • Das Anse­hen des Clubs oder seiner Mit­glieder wurde auf­grund von Fehlver­hal­ten oder Äußerun­gen* geschädigt.
    • Unehren­haftes Verhalten.
    • Hand­lun­gen gegen diese Satzung.
    • Störung des Zusam­men­halts der Mit­glieder und der Ein­tra­cht im Club.
  7. Über den Auss­chluss aus dem Club entschei­det der Vor­stand. Die erfol­gte Entschei­dung ist unanfechtbar.
  8. Jedes Mitglied im TCD ist verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen Flug zu absolvieren.

    Kommt er dem nicht nach, endet die Mitgliedschaft im Folgejahr.

    Die Mitgliedschaft im TCD beginnt mit dem Eintrittsdatum und läuft von da an 2 Jahre.
    Gültig ab 09.10.2021

     

§4   Organe

Der Vor­stand setzt sich zusam­men aus:

  • dem Vor­sitzen­den,
  • dem Pro­tokollführer,
  • dem Flugwart.
  • dem Ringwart.

Der gesamte Vor­stand wurde 2019 für eine Amt­szeit von zwei Jahren gewählt.
Sämtliche Ämter im Vor­stand sind Ehrenämter.

 

§5   Mit­gliederver­samm­lung

Jedes Jahr im Sep­tem­ber - Oktober oder November ist eine Jahre­shauptver­samm­lung durchzuführen.
Die schriftliche Ein­ladung per Post oder E-Mail erfolgt spätestens vier Wochen vorher.
Beschlüsse erfol­gen unter ein­facher Stim­men­mehrheit. Bei Stim­men­gle­ich­heit entschei­det der TCD Vorsitzender.
Der Jahre­shauptver­samm­lung obliegt:

  • die Anhörung der Jahresberichte
  • die Ent­las­tung des Vorstandes
  • die Vor­standswahlen (ab 2021 zweijährig)
  • die Fest­set­zung von Kosten und Beiträ­gen für das fol­gende Jahr
  • die evtl. Beschlussfas­sung über Änderun­gen der Satzung
  • die Ernen­nung von Ehrenmitgliedern
  • die Auflö­sung des Vereins
  • die Siegerehrung

Beschlüsse der Mit­gliederver­samm­lung wer­den protokolliert.

 

§6   Auflö­sung des Clubs

Die Auflö­sung des Clubs kann nur mit einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit auf der Jahre­shauptver­samm­lung beschlossen wer­den. Für den Fall der Auflö­sung bes­timmt die Hauptver­samm­lung das Vereinsjahr.

 

§7   Vere­in­s­jahr

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Der Kassenabschluss ist somit am 31. Dezember
jeden Jahres zu erstellen.

 

§8   Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung kann in der Jahre­shauptver­samm­lung sowie in einer Außeror­dentlichen Ver­samm­lung geän­dert wer­den.
Mit einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit.

 

§9   Gebi­ets­beschränkung

Die Aktiv­itäten des Clubs beschränken sich auf Europa und Russland.