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Tippler Club Deutschland Gegründet 2008
Satzung
§ 1 Name und Sitz:
Der Tippler Club Deutschland (TCD) wurde am Samstag, den 25.10.08 gegründet und hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vorsitzenden.
§ 2 Zweck und Aufgaben:
Zweck des Vereins ist die Förderung des Englischen Flugtipplers im Sinne der Züchter aus dem Mutterland. Zum Gelingen dieser Aufgabe widmet sich der Verein insbesondere:
1. Der allgemeinen Beratung und Betreuung
der Mitglieder 2. Dem Durchführen von vereinsinternen Wettflügen. 3. Der Teilnahme an internationalen Vergleichsflügen.
4.
Der Beschaffung und Verteilung von
clubeigenen TCD-
§ 3 Mitgliedschaft:
a)
dem vom Mitglied schriftlich erklärten
Austritt zum b) den Tod des Mitgliedes. c) die Auflösung des Clubs.
d)
Ausschluss aus dem TCD unter folgenden
-
Die Beiträge wurden auch nach einer
schriftlichen
-
Das Ansehen des Clubs oder seiner
Mitglieder wurde - Unehrenhaftes Verhalten. - Handlungen gegen diese Satzung.
-
Störung des Zusammenhalts der Mitglieder
und der
7. Über den
Ausschluss aus dem Club entscheidet der Vorstand.
§ 4 Organe:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden, b) seinem Stellvertreter, c) dem Protokollführer, d) dem Wettflugleiter.
Der gesamte Vorstand wurde 2011 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Sämtliche Ämter im Vorstand sind Ehrenämter.
§ 5 Mitgliederversammlung
Jedes Jahr im September ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die schriftliche Einladung per Post oder E-Mail erfolgt spätestens vier Wochen vorher. Beschlüsse erfolgen unter einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter.
Der Jahreshauptversammlung obliegt:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
§ 6 Auflösung des Clubs:
Die Auflösung des Clubs kann nur mit einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Für den Fall der Auflösung bestimmt die Hauptversammlung das Vereinsjahr.
§ 7 Vereinsjahr:
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 8 Änderung der Satzung:
Die
Änderung der Satzung kann in der Jahreshauptversammlung
§ 9 Gebietsbeschränkung:
Die Aktivitäten des Clubs beschränken sich auf Europa und Russland.
Tippler Club Deutschland
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