Tippler Club Deutschland

                           Gegründet 2008

 

                                      Satzung

 

§ 1   Name und Sitz:

 

Der Tippler Club Deutschland (TCD) wurde am Samstag, den 25.10.08 gegründet und hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vorsitzenden.

 

§ 2   Zweck und Aufgaben:

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Englischen Flugtipplers im Sinne der Züchter aus dem Mutterland. Zum Gelingen dieser Aufgabe widmet sich der Verein insbesondere:

 

1.    Der allgemeinen Beratung und Betreuung der Mitglieder 
  und der Veröffentlichung einer eigenen Homepage 
  (www.tippler-club-deutschland.de).

2.    Dem Durchführen von vereinsinternen Wettflügen.

3.     Der Teilnahme an internationalen Vergleichsflügen.

4.      Der Beschaffung und Verteilung von clubeigenen TCD-
  Fußringen.

 

§ 3   Mitgliedschaft:

 

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person ab 16 Jahren werden.
  2. Vom Vorstand können Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die sich im TCD durch besondere Verdienste ausgezeichnet haben.
  3. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt eine schriftliche Beitrittserklärung voraus.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung
    eines Antrages bedarf keiner Begründung.
  1. Die Mitglieder haben Beiträge nach Maßgabe der Beschlussfassung  durch die Jahreshauptversammlung zu zahlen. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.
  2. Ein Erlöschen der Mitgliedschaft erfolg durch:

 

a)      dem vom Mitglied schriftlich erklärten Austritt zum
   Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer
   Kündigungsfrist von einem Monat.

b)      den Tod des Mitgliedes.

c)      die Auflösung des Clubs.

d)      Ausschluss aus dem TCD unter folgenden   
   Gesichtspunkten:

 

-         Die Beiträge wurden auch nach einer schriftlichen
   Mahnung  nicht gezahlt.

-         Das Ansehen des Clubs oder seiner Mitglieder wurde
  aufgrund von Fehlverhalten oder Äußerungen*
  geschädigt.

-         Unehrenhaftes Verhalten.

-         Handlungen gegen diese Satzung.

-         Störung des Zusammenhalts der Mitglieder und der
  Eintracht im Club.

      

      7.   Über den Ausschluss aus dem Club entscheidet der Vorstand.
             Die erfolgte 
Entscheidung ist unanfechtbar.

 

 

§ 4   Organe:

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

 

a)      dem Vorsitzenden,

b)      seinem Stellvertreter,

c)      dem Protokollführer,

d)      dem Wettflugleiter.

 

Der gesamte Vorstand wurde 2011 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Sämtliche Ämter im Vorstand sind Ehrenämter.

 

§ 5   Mitgliederversammlung

 

Jedes Jahr im September ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.

Die schriftliche Einladung per Post oder E-Mail erfolgt spätestens vier Wochen vorher.

Beschlüsse erfolgen unter einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter.

 

Der Jahreshauptversammlung obliegt:

 

  1. die Anhörung der Jahresberichte
  2. die Entlastung des Vorstandes
  3. die Vorstandswahlen (ab 2011 zweijährig)
  4. die Festsetzung von Kosten und Beiträgen für das folgende Jahr
  5. die evtl. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
  6. die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  7. die Auflösung des Vereins

 

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

 

§ 6   Auflösung des Clubs:

 

Die Auflösung des Clubs kann nur mit einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Für den Fall der Auflösung bestimmt die Hauptversammlung das Vereinsjahr.

 

§ 7   Vereinsjahr:

 

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 8   Änderung der Satzung: 

 

Die Änderung der Satzung kann in der Jahreshauptversammlung
sowie in einer Außerordentlichen Versammlung geändert werden.
Mit einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit.

 

 

§ 9   Gebietsbeschränkung:

 

Die Aktivitäten des Clubs beschränken sich auf Europa und Russland.

 

  Tippler Club Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
                                                                                             
                                                                                      

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